Das Web hat zahlreiche neue Realitäten mit sich gebracht. Deren Integration in bestehende Rechtssysteme ist mühsam und dauert immer noch an. Hyperlinks spielen dabei eine besonders kritische Rolle, da sie den wichtigsten Mehrwert im Web schaffen: nämlich die Nähe aller Inhalte.

Links auf fremde Web-Angebote

Im Normalfall dürfen Sie ungefragt Verweise auf fremde Web-Angebote setzen. Sie brauchen also keine E-Mail an den Anbieter mit Bitte um Genehmigung zu schreiben, wenn Sie auf sein Angebot einen Link setzen wollen. Jeder Anbieter, der mit seinem Web-Projekt online geht, muss sich im Klaren darüber sein, dass er Teil eines weltweiten Hypertext-Systems ist, in dem er nicht allein ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen von der Regel. Wenn Sie beispielsweise selbst ein sehr stark frequentiertes Web-Angebot haben und auf dessen Einstiegsseite einen Verweis auf die Homepage eines kleinen, unbekannten Anbieters setzen, dann sollten Sie ihn vorher fragen. Der Grund: durch die vielen zu erwartenden Besucher, die über Ihren Verweis auf das fremde Angebot finden, wird dort plötzlich sehr viel Traffic (Besucherverkehr und Datenübertragung) erzeugt. Viele Anbieter haben bei ihrem Provider eine Volumenbegrenzung, und wenn diese überschritten wird, entstehen den Anbietern unkalkulierbare Kosten. Auch könnte es sein, dass der fremde Server nicht sehr belastungsfähig ist und durch die vielen plötzlichen Besucher zusammenbrechen könnte.

Eine andere Ausnahme ist, wenn Sie den Verweis in einem negativen Kontext setzen. Wenn Sie also auf einen Anbieter verweisen, nur weil Sie ihn auf Ihren eigenen Seiten heftig kritisieren, dann ist es sicherer, sich dort eine Bestätigung einzuholen, dass ein solcher Verweis gebilligt wird. Juristisch sicher ist eine solche Bestätigung aber nur, wenn sie mit Unterschrift in dokumentenechter Form von einer dafür zuständigen Person geleistet wird.

Deeplinks

Eine Weile lang wollten einige Web-Anbieter verhindern, dass Links von extern in die Tiefen ihres eigenen Web-Angebots führten. Sie wollten erzwingen, dass Links nur zur repräsentativen Startseite führen dürften. Doch das ist letztlich genauso, als dürfe man aus einem Buch nicht zitieren und keine Seitenzahlen nennen.

Deeplinks sind aus heutiger Sicht völlig in Ordnung. Der deutsche Bundesgerichtshof hat diese Auffassung in einem wichtigen Grundsatzurteil aus dem Jahr 2003 bestätigt. Wenn ein Anbieter keine solchen Links will, muss er technische Vorkehrungen treffen, um sie zu verhindern.

Linkhaftung

Die wohl prominenteste und für den Fortbestand des Web gefährlichste rechtliche Problemzone ist die Frage der Linkhaftung. Obwohl Tim Berners Lee, der Gründervater des WWW, klar und deutlich Stellung dazu bezogen hat, was ein Link ist im Gegensatz etwa zu eingebetteten Fremdinhalten, tut sich die Rechtssprechung zuweilen noch schwer damit. Immer noch wird vor Gericht die „Zeigerfunktion“ eines Verweises mit dem Zueigenmachen fremder Inhalte verwechselt.

Argumentationshilfe aus fachlicher Sicht

Ein Link besteht aus zwei Teilen:

Das gilt sowohl für Links innerhalb des eigenen Angebots als auch für Links zu fremden Angeboten. Alle Links haben den gleichen Aufbau.

In Bezug auf fremde Inhalte ist ein Link nichts anderes, als wenn ein fremder Inhalt vom Typ „Buch“ erwähnt wird, und dabei die Informationen für Erscheinungsdatum, Verlag und ISBN-Nummer hinzugefügt werden.

Den Zugang zum fremden Inhalt stellt nicht der Anbieter des Links her, sondern der Anwender. Und zwar nicht zwangsläufig, sondern willentlich und nur dann, wenn er auf den Verweis klickt und damit die verlinkte Zieladresse aufruft. Das ist nichts anderes, wie wenn der Anwender sich entschließt, das erwähnte Buch zu erwerben, dazu Titel, Verlag und ISBN-Nummer auf einem Zettel notiert, sich in eine Buchhandlung oder Bibliothek begibt und das Buch dort erwirbt oder bestellt. Das Anklicken des Links führt nur zeitlich schneller zum Ziel, stellt aber qualitativ keinen Unterschied zum Gang in die Buchhandlung oder Bibliothek dar.

Wenn ein Angebot sich durch einen Link auf ein fremdes Angebot tatsächlich den fremden Inhalt zu eigen machen würde, dann hätte dies unter anderem folgende wichtige Konsequenzen:

Eine große Suchmaschine, die das Suchen nach beliebigen Begriffen erlaubt und die Suchtreffer in Form von Links zu Fundorten auflistet, würde sich mehr oder weniger das gesamte Web zu eigen machen. Und selbst wenn man Suchmaschinen ausnehmen würde, weil sie weitgehend automatisiert arbeiten, würde die Aussage zumindest auf alle großen redaktionell gepflegten Web-Verzeichnisse zutreffen.
Wer einen Link auf ein fremdes Angebot anbietet, das wieder auf ein anderes fremdes Angebot linkt, das wieder auf ein fremdes anderes Angebot linkt, würde sich im Sinne der infiniten teleologischen Reduktion alle weiteren Inhalte zu eigen machen. Das ist aber offenkundiger Unsinn.

Disclaimer zur Linkhaftung

Manche Web-Anbieter platzieren auf ihren Webseiten einen sogenannten Disclaimer (Haftungsausschluss), in dem jegliche Haftbarmachung für Hyperlinks zu fremden Websites ausgeschlossen wird. Solche Disclaimer sind juristisch gesehen jedoch bedeutungslos, da sie durch keine gesetzliche Regelung gedeckt sind.

 


Korrekturen, Hinweise und Ergänzungen
Bitte scheut euch nicht und meldet, was auf dieser Seite sachlich falsch oder irreführend ist, was ergänzt werden sollte, was fehlt usw. Dazu bitte oben aus dem Menü Seite den Eintrag Diskutieren wählen. Es ist keine Anmeldung erforderlich, um Anmerkungen zu posten. Unpassende Postings, Spam usw. werden allerdings kommentarlos entfernt.