Aktuell
21.11.2018
Mitarbeiter(in) gesucht!
Sie besitzen handwerkliche Fähigkeiten? Das Wohnprojekt des Kreis 74 sucht einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin auf 450 €-Basis für Renovierungen, Einkäufe, Reinigungs- und diverse Tätigkeiten. Handwerkliche Fähigkeiten sind notwendig. Interessenten melden sich bitte unter 0521 55 74 89 - 0
22.10.2018
Unser ehemaliger Mitarbeiter Christian Martl im Hummetal
06.06.2018
Heute in der Neuen Westfälischen: "Der Knast quillt über"
Besonders angespannt sei die Situation in den JVAen Detmold und Brackwede. Bei einer Belegung der Haftplätze von 85-90% sprechen Fachleute bereits von voller Belegung. Aktuell liege die Auslastung weit höher.
zum Artikel24.04.2018
Ungleiche Besuchsrechte für Kinder inhaftierter Eltern
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht neue Landkarte zu Besuchszeitenregelungen für Kinder inhaftierter Eltern
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Die neue Landkarte der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte bildet ab, welche Regelungen bei Besuchen von Kindern bei ihrem inhaftierten Elternteil in den 16 Bundesländern gelten. Grundlage hierfür bilden eine Auswertung der Monitoring-Stelle der Justiz- und Strafvollzugsgesetze der 16 Länder sowie Ergebnisse einer schriftlichen Befragung der Landesjustizministerien.
Das Ergebnis: Wie oft und wie lange Kinder ihren inhaftierten Vater oder ihre inhaftierte Mutter sehen können ist davon abhängig, in welchem Bundesland die Haftstrafe vollzogen wird.
Lesen Sie den ganzen Artikel und die Interviews hier.
Quelle: bag-s.dejh01.03.2018
20 Jahre ehrenamtliches Engagement
Heute im "Bielefelder": unsere Melanie van Luijn
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Im Jahr 1997 wurde Melanie van Luijn als Jurastudentin durch einen Zeitungsartikel auf den Kreis 74 e.V. aufmerksam. Seitdem hilft sie, Veranstaltungen zu organisieren und betreut langfristig Menschen im Gefängnis, die über wenige bis keine sozialen Kontakte verfügen. Mit viel Empathie betreut sie seit rund 15 Jahren einen lebenslänglich inhaftierten Mann und ist für ihn eine wertvolle, geduldige Ansprechpartnerin. Seit 7 Jahren bereichert Melanie van Luijn den Verein zusätzlich durch ehrenamtliche Arbeit als Vorstandsmitglied.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Schuldnerberatung im Knast. Ihre Beratung zur Entschuldung ist zu einem Großteil immer auch soziale Arbeit und trägt zu einer gelungenen Resozialisierung der Menschen bei.
22.12.2017
3. Sozialer Trainingskurs des Jahres 2017 erfolgreich beendet
Über 10 Treffen von je 2,5 Stunden setzten sich Jugendliche mit einer richterlichen Weisung nach §10 JGG intensiv mit ihren Delikten und dem Thema Gewalt auseinander.
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Sie erarbeiteten gewaltfreie Konfliktlösungsstrategien und überprüften sie auf ihre Alltagstauglichkeit in kritischen Situationen. Das sagen die Jugendlichen über ihre Erfahrungen im Sozialen Trainingskurs:
"Gibt nichts zu meckern."
"der Kurs ist supper! wir durften sogar mit bestimen!"
"Ich kann jetzt bisschen cooler bleiben! Interessante Themen"
"Wir wurden alle fair behandelt. War ganz anders, als erwartet. Die Sozialarbeiter haben uns echt ernst genommen. Nette Leute im Kurs."
"Sehr nice war der Abend zum Thema Notwehr - keine Notwehr"
"Manchmal gings hart zur Sache! Abwechslungsreich - viel gelernt"
"zuerst kein Bock gehabt,
dann wurde der Kurs spannend
passt alles - endlich geschafft"
Lesen Sie den ganzen Artikel mit Klick auf das Foto.11.12.2017
So schön kann Post aus dem Knast sein!
28.11.2017
Höhe der Telefongebühr in einer JVA verstößt gegen Resozialisierungsgebot
Verfassungsbeschwerde erfolgreich
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Mit dem heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Höhe der Telefongebühren in einer Justizvollzugsanstalt richtete. Es verstößt gegen das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot, wenn die wirtschaftlichen Interessen eines Gefangenen missachtet werden, indem der geltend gemachte Anspruch auf Anpassung der Telefongebühren lediglich mit dem Hinweis auf die mit einem privaten Telekommunikationsanbieter langfristig eingegangene Vertragsbindung abgelehnt wird.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer war Strafgefangener in einer Justizvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein. Diese verfügt über ein Insassentelefonsystem, das von einem privaten Telekommunikationsanbieter auf Grundlage eines mit dem Land Schleswig-Holstein langfristig geschlossenen Vertrags betrieben wird. Alternative Telefonnutzungsmöglichkeiten bestehen für die Insassen der Justizvollzugsanstalt nicht. Im Juni 2015 führte der Anbieter einen Tarifwechsel durch, was für den Beschwerdeführer erheblich höhere Telefonkosten mit sich brachte. Sein an die Justizvollzugsanstalt gerichteter Antrag, die Telefongebühren an diejenigen außerhalb der Anstalt anzupassen und dabei seine finanziellen Interessen zu wahren, wurde abgelehnt. Den Antrag auf gerichtliche Entscheidung wies das Landgericht zurück; die Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht blieb ebenfalls ohne Erfolg. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer vornehmlich die Verletzung seines Grundrechts auf Resozialisierung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG).
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig und begründet. Der angegriffene Beschluss des Oberlandesgerichts missachtet die aus dem Resozialisierungsgebot erwachsenden Anforderungen an die Wahrung der finanziellen Interessen von Strafgefangenen.
1. Zwar müssen Telekommunikationsdienstleistungen den Gefangenen nicht entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Allerdings dürfen die Gefangenen auch nicht mit Entgelten belastet werden, die, ohne dass verteuernde Bedingungen und Erfordernisse des Strafvollzugs dies notwendig machten, deutlich über den außerhalb des Vollzuges üblichen liegen. Auch mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der es gebietet, Strafe nur als ein in seinen negativen Auswirkungen auf die Persönlichkeit des Betroffenen nach Möglichkeit zu minimierendes Übel zu vollziehen, wäre dies nicht vereinbar.
Aus diesen Bindungen kann sich die Anstalt nicht nach Belieben lösen, indem sie für die Erbringung von Leistungen Dritte einschaltet. Lässt die Justizvollzugsanstalt Leistungen durch einen privaten Betreiber erbringen, auf den die Gefangenen ohne eine am Markt frei wählbare Alternative angewiesen sind, muss sie sicherstellen, dass der ausgewählte private Anbieter die Leistung zu marktgerechten Preisen erbringt. Dabei ist für die Beurteilung, ob die Preise des privaten Anbieters noch marktgerecht sind, eine Vertragsbindung der Anstalt an den Anbieter nicht maßgeblich. Auch erfolglose Bemühungen um Tarifanpassungen im Vertragsverhältnis zu dem Anbieter entbinden die Justizvollzugsanstalt nicht von ihrer Fürsorgepflicht für die Gefangenen.
2. Das Oberlandesgericht hat die Frage der Angemessenheit der Telefontarife ausdrücklich offengelassen. Hierdurch hat es die finanziellen Interessen des Beschwerdeführers missachtet und ihn dadurch in seinem Grundrecht auf Resozialisierung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) verletzt. Das Festhalten an dem Vertrag, den das Justizministerium mit einer Laufzeit von 15 Jahren ausgehandelt hat und dessen vorzeitige Kündigung es auch nicht beabsichtigt, hindert die Justizvollzugsanstalt nicht daran, dem Beschwerdeführer marktgerechte Preise in Rechnung zu stellen oder ihm kostengünstigere Alternativen der Telefonnutzung anzubieten.
(Quelle: bundesverfassungsgericht.de)24.11.2017
Der Kreis 74 e.V. stellt seine Arbeit vor.
Infoabend: Dienstag, 05.12.2017 um 19 Uhr. Kreis 74 e.V., Teutoburger Str. 106, 1. Etage
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pixabay.deGestaltung: Torsten Niemeier
Seit 43 Jahren engagiert sich der Kreis 74 e.V. in der Straffälligenhilfe. Neben hauptamtlichen Angeboten, wie einer Beratungsstelle, einem Wohnprojekt für haftentlassene Männer und Angeboten für Jugendliche, engagieren sich viele Bielefelder Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich für Menschen in Haft und nach der Haft. Sie kochen mit Inhaftierten, bieten erste Begleitausgänge an, führen Briefkontakte mit Gefangenen oder besuchen Menschen im Knast. Nach der Haftentlassung unterstützen sie bei der Wohnungssuche, Arbeitssuche und Behördenangelegenheiten. Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Vereinsarbeit vorzustellen und ehrenamtliche Mitstreiter zu gewinnen, lädt der Verein zu einem Infoabend ein.
18.09.2017
Goldmedaille für den Kreis 74 e.V.
Im Rahmen des Landeswettbewerbs 2017 wurde dem Kreis 74 eine Auszeichnung für beispielhafte, alternative Formen des Gärtnerns in der Stadt verliehen. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes NRW ehrt sowohl den Kleingartenverein "Am Steinbrink" mit einer Goldmedaille sowie den Kreis 74, der in dem Kleingartenverein seit Jahren einen Garten als pädagogisches Projekt mit Klienten gestaltet und pflegt.
25.02.2017
Heute in der Neuen Westfälischen
Die Neue Westfälische hat heute einen Nachruf auf Martin Fels, unseren verstorbenen Freund und Mitstreiter veröffentlicht.
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22.02.2017
Wir trauern um unseren ehrenamtlichen Mitstreiter Martin Fels
Über 20 Jahre engagierte er sich für Menschen in Haft. Wöchentlich begleitete er Inhaftierte bei ersten Ausgängen und besuchte Menschen im geschlossenen Vollzug. Traurig und dankbar nehmen wir Abschied von Martin Fels.
02.02.2017
Wintergrüße aus dem Knast
Jens Sch. hat für seine ehrenamtliche Briefpartnerin wieder einen wunderschönen Umschlag mit viel Liebe zum Detail gestaltet. Ein echtes Kunstwerk!
Aktuelles der Vorjahre 2014-2016