Neben dem numerischen Adressraum, der sich durch die IP-Adressen ergibt, hat in den letzten Jahren ein zweiter Adressraum zunehmend an Bedeutung gewonnen: der Namensraum, welcher aus den sogenannten Domain-Namen besteht. Dabei handelt es sich nicht um Adressen anderer Hosts, sondern lediglich um eine andere Adressierungsform. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies. Ein ping- Kommando auf die Adresse www.example.org liefert die IP-Adresse 192.0.34.166. Und tatsächlich liefert auch der Webbrowser das gleiche Ergebnis, ob man nun http://www.example.org/ aufruft oder http:// 192.0.34.166/.
Wenn eine Internetanwendung wie ein Webbrowser eine Domain-Adresse aufrufen soll, muss er den Domain-Namen in eine IP-Adresse auflösen. Zunächst sieht er in der lokalen Hostnamendatei des internetfähigen PCs nach, ob dort eine Zuordnung zwischen dem verlangten Domain-Namen und einer IP-Adresse zu finden ist.
Unter neueren MS Windows-Versionen ist die entsprechende Datei mit dem Namen hosts unter [Windows-Verzeichnis]\system32\drivers\etc zu finden. Sie kann mit einem Texteditor aufgerufen und bearbeitet werden. Auf unixbasierten Systemen wie Linux findet sich die Datei hosts meistens unter /etc.
Die Datei hosts enthält Zuordnungen zwischen IP-Adressen und Domain-Namen. Zumindest eine Zuordnung ist praktisch immer eingetragen und sollte auch eingetragen bleiben: die zwischen der Loopback-Adresse 127.0.0.1 und dem Domain-Namen localhost.
Alles, was der Browser in der lokalen hosts-Datei findet, kann er selbst auflösen. Für alles, was er dort nicht findet, muss er jedoch einen fremden Service in Anspruch nehmen – den Domain Name Service.
Dazu gibt es Server, die Informationen über die Zuordnung von IP-Adressen zu Domain-Namen auf Wunsch »servieren«. Internet-Zugangsprovider bieten solche DNS-Server an. Deren IP-Adresse wird normalerweise in den Zugangsdaten der Internetverbindung gleich mit konfiguriert. Der Browser kann dann über eine so konfigurierte Internetverbindung den DNS-Server des Providers befragen.
Domain-Namen wie localhost oder feuerstein im obigen Beispiel sind durchaus zulässig und üblich -– solange es sich um Einträge in der eigenen lokalen hosts-Datei handelt. Für die »offiziellen«, öffentlich zugänglichen Domain-Namen gelten dagegen bestimmte Regeln.
Solche Domain-Namen sind hierarchisch aufgebaut. Die Hierarchien werden ähnlich wie bei IPAdressen durch Punkte getrennt. Der letzte Namensteil ist der allgemeinste, nämlich die sogenannte Top-Level-Domain. Jedes Land hat eine Top-Level-Domain, z. B. Deutschland die Zeichenfolge de, Österreich die Zeichenfolge at, Estland die Zeichenfolge ee und Djibuti die Zeichenfolge dj. Neben den landesspezifischen Toplevel-Domains gibt es diverse Top-Level-Domains für Betreibertypen wie com (kommerziell), net (für Netzbetreiber im Internet), org (für Vereine und vergleichbare Organisationen), neuerdings aber auch solche wie biz (für Unternehmen), info (für Informationsdienste) oder name (für Privatpersonen).
Links von der Top-Level-Domain steht der inhabertypische Domain-Namensteil, also etwa der Firmenname, der Vereinsname, der Projektname usw. So ergeben sich Domain-Namen wie selfhtml.org oder pearson.com.
Weiter links können weitere Namensteile stehen. Dabei handelt es sich um sogenannte Subdomains, die der Domain-Inhaber frei vergeben kann. Subdomains können verschiedene Aufgaben haben. So können sie auf einem Rechner laufende, unterschiedliche Internetdienste wie www oder mail bezeichnen, aber auch auf Unterverzeichnisse im Webangebot verweisen, wie etwa de.selfhtml.org. Sogar mehrschichtige Subdomains wie de.aktuell.selfhtml.org sind problemlos möglich.
Seit einiger Zeit dürfen Domain-Namen auch Zeichen enthalten, die nicht zum ASCII-Zeichensatz gehören, also etwa deutsche Umlaute. Allerdings kann die Eingabe eines solchen Namens Probleme bereiten, wenn z. B. eine Tastatur nicht entsprechend belegt ist.
Großes Gerangel herrscht um die betreibertypischen Namen. Es kann nun nur einmal schmidt.de oder internet.com geben, da alle im Internet öffentlichen Domain-Namen internetweit eindeutig sein müssen. Vor diesem Hintergrund sind Abzockergeschäfte wie Domain-Namen-Handel entstanden und in zahlreichen Gerichtsverfahren wurde und wird noch immer darum gestritten, wem ein gleichlautender Name zusteht.
Für die begehrte Vergabe der betreibertypischen Namensteile sind die Verwaltungsstellen der jeweiligen Toplevel-Domains zuständig. So werden die Adressen der deutschen Toplevel-Domain //de/ vom Denic (http://www.denic.de/) verwaltet. Vergabestellen dieser Art bieten in der Regel auch einen sogenannten Whois-Service an. Darüber kann nach Domain-Namen gesucht werden, z. B. um zu prüfen, ob ein gewünschter Domain-Name noch frei ist oder an wen er bereits vergeben wurde.
Wenn Sie ein eigenes Webangebot bereitstellen möchten und dafür -– was heute üblich ist -– einen eigenen Domain-Namen wünschen, übernimmt Ihr Hosting-Provider die Anmeldeformalitäten für Sie. Er kann jedoch auch nur Namen reservieren, die noch frei sind. Daher sollten Sie vorher über einen whois-Service suchen, welche brauchbaren Namen noch frei sind.
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